Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Nur, wenn sich sowohl die Geschäftsleitung als auch unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner an die geltenden Gesetze in Deutschland beziehungsweise an all unseren Standorten halten, können wir unser Ziel, eine herausragende Dienstleistung zu erbringen beziehungsweise herausragende Produkte zu vertreiben, für unsere Kunden erreichen.

Wir bei PAPSTAR fordern Integrität und Professionalität auch von unseren Geschäftspartnern. Nur so können wir Produkte vertreiben beziehungsweise Dienstleistungen erbringen, welche das Ergebnis der Einhaltung unserer Geschäfts- und Verhaltensgrundsätze auf ganzer Linie sind.

Zu dieser Umsetzung von Integrität und Professionalität gehören sicherlich auch ein aufrichtiger, offener Umgang mit Schwächen und Fehlern sowie ein mutiges, lösungsorientiertes und verantwortungsvolles Handeln im Falle von Fehlern.

Durch die Einhaltung dieser Prinzipien schützen wir unser Unternehmen vor Vermögensschäden und Reputationsverlust.


Sie haben das Gefühl, es gibt in unserem Unternehmen Verhaltensweisen, die gegen geltende Gesetze oder unsere Vorstellungen von Professionalität und Integrität verstoßen?

Wir behandeln Hinweise durch Hinweisgeber unseren Grundsätzen entsprechend ebenfalls professionell, insbesondere ist die Hinweisabgabe über sichere Meldekanäle möglich. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Hinweisgeber werden vor an die Hinweisabgabe geknüpften Repressalien geschützt.

Sie können sich als Kunde, Vertriebspartner oder Lieferant an Ihre Ansprechpartner bei PAPSTAR wenden oder speziell an: 

PAPSTAR GmbH
Ansgar Kienolth 
Daimlerstraße 4-8
53925 Kall
Telefon: +49 2441 83-172
E-Mail: ansgar.kienolth@papstar.de 


Wenn Sie sich außer Stande sehen, offen zu kommunizieren, können Sie auch anonym oder namentlich unser besonders geschütztes Hinweisgebersystem WhistlePort unter folgendem Link nutzen: https://papstar.whistleport.de