Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
PAPSTAR GmbH
Daimlerstraße 4-8
53925 Kall
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Papstar ist ein europaweit tätiges Unternehmen, das sich auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Einmalgeschirr, Serviceverpackungen, Tisch- und Raumdekoration sowie Einwegprodukten für Haushalt, Hygiene und Pflege spezialisiert hat.
Der Fokus liegt dabei zunehmend auf nachhaltigen Lösungen: Ein Großteil des Sortiments besteht aus Produkten aus nachwachsenden oder recycelbaren Rohstoffen, z. B. aus Holz, Zuckerrohr, Maisstärke oder Palmblatt.
Papstar bietet neben dem Produktsortiment auch ganzheitliche Dienstleistungen an – etwa Beratung zu Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung, inklusive kompostierbarer Verpackungen und Verwertungslösungen über die Tochtergesellschaft Papstar Solutions.
Zielgruppe: Groß- und Einzelhandel, Gastronomie, Kommunen, Pflegeeinrichtungen sowie Eventveranstalter.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
PAPSTAR bietet ein breites Sortiment an Einmalgeschirr, Serviceverpackungen, Hygieneartikeln und Dekoration – mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Materialien wie Zuckerrohr, Holz oder Maisstärke.
Die Dienstleistung umfasst:
Optional unterstützt PAPSTAR bei der Umsetzung von Zero-Waste-Konzepten und bietet technische Lösungen wie Kompostiermaschinen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Auch wenn unsere Website nicht unmittelbar unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, ist es uns ein wichtiges Anliegen, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Die Behebung der oben genannten Barrieren ist in Planung. Eine Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist bis spätestens 31. März 2026 vorgesehen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Dienstleistung zu verbessern und bestehende Hürden zu beseitigen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 02.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 02.07.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
PAPSTAR GmbH
Daimlerstraße 4-8
53925 Kall
Vertreten durch:
Tom Kantelberg
E-Mail: info@papstar.de
Telefon: +49 2441 83-0
Link zur Website: https://www.papstar.com/